BDEB und Kanzlei LUMOS Legal kooperieren!

Rechtsberatung zu Verbandskonditionen

In diesen dynamischen Zeiten ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Energievertrieb fast wöchentlich. Um die Mitglieder des Bundesverbands Deutscher Energiemakler und Energieberater (BDEB) e.V. stets über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, damit diese ihren Kunden einen guten Service bieten können, hat der BDEB eine Kooperation mit der auf Energievertrieb spezialisierten Kanzlei Lumos Legal geschlossen.

Im Rahmen der seit dem 01.09.2022 laufenden Kooperation erhalten die Verbandsmitglieder Rechtsberatung zu Sonderkonditionen. Darüber hinaus wird der BDEB selbst auf das Know how von Lumos Legal zurückgreifen, um wichtige rechtliche Fragestellungen zu klären und die Verbandsmitglieder in diesem Bereich weiterzuqualifizieren. Ein erstes Gutachten zu rechtlichen Fragestellungen rund um den Einsatz von Vollmachten wurde bereits erstellt.

„Die Kooperation mit Lumos Legal ermöglicht unseren Mitgliedern, bei juristischen Fragen rund um die Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Distributionen, Maklern und Kunden schnell kompetente Antworten zu erhalten“; so Klaus Kreutzer, Präsident des BDEB e.V. „Wir freuen uns, mit Lumos Legal einen Partner an unserer Seite zu haben, der voll auf das Energievertriebsgeschäft für Strom, Gas und Energiedienstleistungen fokussiert ist“.

„Mit unserer Expertise im Energievertrieb bieten wir rechtliche Sicherheit in einem sich schnell verändernden Markt“, sagt Rechtsanwältin Kristina Hunger von Lumos Legal. „Vor allem beim Abschluss und der Beendigung von Energielieferverträgen, aber auch bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Vertrieb neuer, komplexer Energiedienstleistungen, sind von Anfang rechtlich einwandfreie Lösungen notwendig, um z.B. Haftungsrisiken zu reduzieren.

BDEB-Mitglieder können ab sofort über den Verband auf Lumos Legal zugehen und erhalten maßgeschneiderte Unterstützung.

Über LUMOS Legal

Die Kanzlei LUMOS Legal aus Hürth bei Köln wurde Anfang 2022 von der Rechtsanwältin Kristina Hunger gegründet (www.lumos-legal.de). Frau Hunger war zuvor lange Jahre als Inhouse-Anwältin für einen Regionalversorger aus dem Rheinland tätig. Sie kennt sich mit den rechtlichen Themen des Energievertriebs und Vertriebskooperationen hervorragend aus. Mit ihrer Kanzlei hat sie sich auf Rechtsberatung für Energievertriebe, Energiemakler bzw. Energieberater und Climate-Tech-Start-Ups spezialisiert.

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